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AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen der
R&R Gartenbau GbR gegenüber ihren Kunden, sofern es sich um Unternehmer oder Privatpersonen handelt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht als Festpreisangebot gekennzeichnet sind. Die Angebotsbindung beträgt 4 Wochen.
Der Auftrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeitsausführung zustande.
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§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass notwendige Ausführungsunterlagen (z.B. Leitungspläne) und Zuwegungen (z.B. Über das Nachbargrundstück) zur Verfügung gestellt werden. Für Schäden an nicht bekannten Leitungen (Gas, Wasser, Abwasser, Strom etc.) wird keine Haftung übernommen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen oder Schäden selber zu reparieren sofern dies in seinem Fachgebiet liegt (z.B. Pflasterarbeiten, Neupflanzungen, Zaunbau)
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§ 4 Vergütung und Zahlung
Es gilt der vereinbarte Preis. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen erhoben werden.
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§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Pflanzen und Baumaterialien bis zur vollständigen Zahlung vor.
Wird Material fest verbaut, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum, bis alle Forderungen aus dem Auftrag beglichen sind.
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§ 6 Pflegeaufträge
Pflegeaufträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt werden.
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§ 7 Haftung und Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (BGB) oder, falls vereinbart, nach VOB/B.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Fremdeinwirkung, höhere Gewalt (Wetter, etc.) oder unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber nach Abnahme entstehen.
§ 8 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, es sei denn, Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt.
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§ 9 Urheberrecht und Fotorechte
Gartenpläne und Entwürfe bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten für Werbezwecke (Internet, Flyer) zu nutzen, sofern keine persönlichen Daten/Gesichter erkennbar sind.
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§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).